Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kulturgesetzbuch
KulturGB NRW§ 15 Kultur und Strukturwandel
Stand: 26.08.2026
Das Land fördert künstlerische, kulturelle und kulturwirtschaftliche Vorhaben, die zur strukturellen Entwicklung Nordrhein-Westfalens, insbesondere zur Stadtentwicklung, zur Regional-entwicklung, zur wirtschaftlichen Entwicklung oder zur Entwicklung des Tourismus im nationalen oder internationalen Standortwettbewerb, einen Beitrag leisten. In allen strukturpolitischen Entwicklungsplanungen ist zu prüfen, ob Belange der Kunst und Kultur als Faktoren der Strukturentwicklung berührt sind und berücksichtigt werden sollen.