Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Kulturstiftungsgesetz
KultStGAnlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) - Liegenschaften der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 KultStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.