Gesetze / Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe
KredAufnG§ 1
Stand: 10.06.2019
Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Betrag bis zur Höhe von sechzehn Millionen neunhunderttausend US-Dollar im Wege des Kredits zu beschaffen.