Gesetze / EdW-Beitragsverordnung
EdWBeitrV§ 7e Übergangsvorschriften zur Achten Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung
Stand: 10.06.2019
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Die §§ 1, 2 und 2a in der ab dem 31. August 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2018 endende Abrechnungsjahr anzuwenden.