Gesetze / Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
KraftStDV§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 03.12.2020 – IV R 39/19(Steuerbegünstigte Verwendung eines Kraftomnibusses i.S. des § 3 Nr. 6 KraftStG - Prüfungszeiträume - tatsächliche Nutzung)
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3856), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, außer Kraft.