Gesetze / Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts KrArchG § 3 Berlin-Klausel Stand: 10.06.2019 Bund Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.