Gesetze / Landesrecht Bayern / Kostenverfügung (BAnz AT 29.09.2023 B2)
KostVfg§ 33 Veränderung von Ansprüchen
Stand: 25.08.2026
Für die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von Kosten gelten die darüber ergangenen besonderen Bestimmungen.
Gesetze / Landesrecht Bayern / Kostenverfügung (BAnz AT 29.09.2023 B2)
KostVfgStand: 25.08.2026
Für die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von Kosten gelten die darüber ergangenen besonderen Bestimmungen.