Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Kostenerstattung an regionale Planungsverbände
KostErstV§ 1
Stand: 25.08.2026
Die regionalen Planungsverbände erhalten vom Freistaat Bayern jährliche Zuweisungen als Ersatz des notwendigen Aufwands für die Ausarbeitung und fortwährende Überprüfung von Regionalplänen.