Die regionalen Planungsverbände erhalten vom Freistaat Bayern jährliche Zuweisungen als Ersatz des notwendigen Aufwands für die Ausarbeitung und fortwährende Überprüfung von Regionalplänen.
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Die regionalen Planungsverbände erhalten vom Freistaat Bayern jährliche Zuweisungen als Ersatz des notwendigen Aufwands für die Ausarbeitung und fortwährende Überprüfung von Regionalplänen.