nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 KostErstV (Bayern)

Verordnung über die Kostenerstattung an regionale Planungsverbände

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die regionalen Planungsverbände erhalten vom Freistaat Bayern jährliche Zuweisungen als Ersatz des notwendigen Aufwands für die Ausarbeitung und fortwährende Überprüfung von Regionalplänen.