Gesetze / Landesrecht Brandenburg / KostErlÜV · GVBl.II/14, [Nr. 50]

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Kosten nach § 8 des Brandenburgischen Justizkostengesetzes (Kostenerlassübertragungsverordnung - KostErlÜV)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 24.07.2014 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Stundung, Erlass und Einwendungen1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Stundung, Erlass und Einwendungen
  2. § 2 Verwaltungsgerichte, Finanzgericht, Arbeits- und Sozialgerichte
  3. § 3 Zusammentreffen von Zuständigkeiten
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    09.12.2016 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 73])

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.