Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Korruptionsbekämpfungsgesetz
KorruptionsbG§ 13 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. März 2005 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
zugleich als
Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport
Der Innenminister
zugleich für
den Justizminister