Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalrechtsreformgesetz
KommRRefGArt. 2 Änderung des Landesbeamtengesetzes
Stand: 01.08.2026
Für Art. 2 KommRRefG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.