Gesetze / Landesrecht Bayern / KommKredV · GVBl. S. 812, BayRS 2023-9-I
Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens
5 Normen · Ausgangsfassung vom 16.08.1995 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Genehmigungsfreiheit bei Stundung
- § 2 Genehmigungsfreiheit bei Leasingverträgen
- § 3 Genehmigungsfreiheit bei Bürgschaften, Gewährverträgen und Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften
- § 4 Schriftliche Feststellung
- § 5 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
25.11.2020 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 25. November 2020 (GVBl. S. 703)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.