Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

KomHVO NRW

§ 53 Beteiligungsbericht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Im Beteiligungsbericht nach § 117 der Gemeindeordnung sind in Form des vorgegebenen Musters nach § 133 Absatz 3 der Gemeindeordnung gesondert anzugeben und zu erläutern

1. die Beteiligungsverhältnisse,

2. die Ziele der Beteiligung und

3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks.

Teil 8

Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung

von Vermögen und die Eröffnungsbilanz

§ 52 § 54