Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
KomHVO NRW§ 53 Beteiligungsbericht
Stand: 26.08.2026
Im Beteiligungsbericht nach § 117 der Gemeindeordnung sind in Form des vorgegebenen Musters nach § 133 Absatz 3 der Gemeindeordnung gesondert anzugeben und zu erläutern
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Ziele der Beteiligung und
3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks.
Teil 8
Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung
von Vermögen und die Eröffnungsbilanz