Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalbekanntmachungsverordnung

KomBekVO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Verordnung sind:

1. die Verkündung von Rechtsverordnungen,

2. die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und

3. sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben.

§ 2