Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kommunalabwasserverordnung
KomAbwV§ 3 Einzugsgebiete der empfindlichen Gebiete
Stand: 26.08.2026
Einzugsgebiete der empfindlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie sind die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Nordrhein-Westfalen.