nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 KomAbwV (Nordrhein-Westfalen) — Einzugsgebiete der empfindlichen Gebiete

Kommunalabwasserverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einzugsgebiete der empfindlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie sind die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Nordrhein-Westfalen.