Gesetze / Kochausbildungsverordnung
KochAusbV§ 18 Inhalt der Zusatzqualifikation
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KochAusbV%202022/18#abs-1 (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche vereinbart werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KochAusbV%202022/18#abs-2 (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.