Gesetze / Kochausbildungsverordnung

KochAusbV

§ 18 Inhalt der Zusatzqualifikation

Stand: 01.08.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KochAusbV%202022/18#abs-1 (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche vereinbart werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KochAusbV%202022/18#abs-2 (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

§ 17 § 19