Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin KochAusbV 1998 § 5 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.