Gesetze / Klempnermeisterverordnung
KlempnerMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KlempnerMstrV/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Klempner-Handwerk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KlempnerMstrV/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe ist eine der unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Arbeiten auszuführen. Wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 durchgeführt hat, sind die Arbeiten nach Nummer 2 oder 3, wenn er das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 durchgeführt hat, sind die Arbeiten nach Nummer 1 oder 2 auszuführen. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der Arbeiten berücksichtigt werden. Als Arbeiten kommen in Betracht:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KlempnerMstrV/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.