Gesetze / Klempner-Ausbildungsverordnung
KlempnerAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf des Klempners und der Klempnerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 23 „Klempner“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.