Gesetze / Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung KlaCembAusbV § 8 Prüfungsbereiche Stand: 10.06.2019 Bund Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Herstellen von Bauteilen und2.Teilbereiche stimmen.