Gesetze / Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung

KlaCbMstrV

§ 6 Situationsaufgabe

Stand: 05.04.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KlaCbMstrV%202020/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KlaCbMstrV%202020/6#abs-2 (2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfling hat ein Bauteil aus mehreren Einzelteilen auf der Basis einer Konstruktionszeichnung zu fertigen, Oberflächen zu behandeln und Verbindungen herzustellen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KlaCbMstrV%202020/6#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.

§ 5 § 7