Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kindertagesstättengesetz
KitaG§ 18 (aufgehoben)
Stand: 26.07.2026
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2021 – OVG 6 A 3/20Zitiert von 7
- VG Schleswig, 07.05.2025 – 15 B 15/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 – OVG 6 B 7/22Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 05.05.2020 – 10 LA 319/18Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 – OVG 6 A 2.19Zitiert von 9
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 – OVG 6 A 1.19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 – OVG 6 B 15/21Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 01.06.2021 – 10 LB 96/20Zitiert von 3
- VG Cottbus, 11.01.2021 – 8 L 603/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 KitaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 18 KitaG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.