Gesetze / Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
KfzPflVV§ 10
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 31.01.2001 – IV ZR 185/99Zitiert von 2
- OLG Köln, 23.08.2005 – 9 U 203/04Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungen dieser Verordnung und Änderungen der Mindesthöhe der Versicherungssumme finden auf bestehende Versicherungsverhältnisse von dem Zeitpunkt an Anwendung, zu dem die Änderungen in Kraft treten.