Gesetze / Kernbrennstoffsteuergesetz
KernbrStG§ 12 Anwendungsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Das Gesetz ist auf Besteuerungsvorgänge anzuwenden, bei denen die sich selbsttragende Kettenreaktion vor dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurde.
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- BVerfG, 13.04.2017 – 2 BvL 6/13Verfassungswidrigkeit des KernbrennstoffsteuergesetzesZitiert von 73
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