Gesetze / Kapitalausstattungs-Verordnung
KapAusstV§ 7 Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine
Stand: 10.06.2019
Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.