Gesetze / Kapitalausstattungs-Verordnung

KapAusstV

§ 7 Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine

Stand: 10.06.2019

Bund

Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.

§ 6 § 8