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§ 7 KapAusstV 2016 — Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine

Kapitalausstattungs-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.