§ 13 (weggefallen)
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 3
- BGH, 18.01.2011 – 1 StR 561/10Steuerhinterziehung: Strafbarkeit der Hinterziehung von Steuern auf Röstkaffee bei Import aus einem EU-Mitgliedsstaat über eine SpeditionZitiert von 1
- BGH, 24.10.2002 – 5 StR 600/01Zitiert von 15
- FG Hamburg, 20.12.2022 – 4 K 79/22Zitiert von 1
3 Entscheidungen zu § 13 KaffeeStG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 13 KaffeeStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.