Gesetze / KWGWpIGVermV · BGBl I 2007, 2785
Verordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
9 Normen · ausgefertigt 04.12.2007 · letzte Änderung 16.11.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Einreichung der Anzeigen
- § 2 Inhalt der Anzeigen
- § 3 Bestätigung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
- § 4 Inhalt des Registers
- § 5 Verantwortlichkeit
- § 6 Einsichtnahme in das Register
- § 7 Dauer der Einsehbarkeit
- § 8 (weggefallen)
- § 9 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 16.11.2022 — 6 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 2 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.