Gesetze / Landesrecht Bayern / Kommunale Wahlbeamten-Nebentätigkeitsverordnung KWB-NV § 1 Geltungsbereich Stand: 25.08.2026 Bayern Diese Verordnung gilt für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, die Beamte oder Beamtinnen auf Zeit sind.