Gesetze / Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
KVAV§ 9 Dokumentationspflichten
Stand: 10.06.2019
Alle rechnungsmäßigen Ansätze hat das Versicherungsunternehmen in überprüfbarer Weise zu belegen.
Gesetze / Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
KVAVStand: 10.06.2019
Alle rechnungsmäßigen Ansätze hat das Versicherungsunternehmen in überprüfbarer Weise zu belegen.