Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
KStoffTechAusbV§ 44 Prüfungsbereich „Reparieren und Instandsetzen“
Stand: 01.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/44#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Reparieren und Instandsetzen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/44#abs-2 (2) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/44#abs-3 (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 4 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.