Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 47
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Saarland Saarlouis, 04.12.2017 – 3 K 107/16Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 09.11.2012 – L 4 R 2556/10Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 22.07.2009 – 11 K 990/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Künstlersozialkasse hat die Versicherten und die zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten.