Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 37
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 11.06.2018 – 2 A 452/17Zitiert von 10
- OVG Saarland, 27.11.2015 – 2 B 218/15Zitiert von 2
- OVG Saarland, 17.09.2018 – 2 A 516/17Zitiert von 2
- OVG Saarland, 07.03.2007 – 3 Q 146/06Zitiert von 5
- VG Saarland Saarlouis, 01.02.2010 – 11 L 72/10
- BVerfG, 08.04.1987 – 2 BvR 909/82, 2 BvR 934/82, 2 BvR 935/82, 2 BvR 936/82, 2 BvR 938/82, 2 BvR 941/82, 2 BvR 942/82, 2 BvR 947/82, 2 BvR 64/83, 2 BvR 142/84 · KünstlersozialversicherungZitiert von 99
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 09.07.2025 – 1 B 222/24
- VG Köln, 16.06.2023 – 1 L 1075/23Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 17.02.2022 – 3 L 173/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 KSVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/37#abs-1 (1) Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch. Der Dienstsitz der Künstlersozialkasse ist Wilhelmshaven.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/37#abs-2 (2) In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt das dafür zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Verwaltungsgeschäfte und vertritt die Künstlersozialkasse gerichtlich und außergerichtlich. Vor seiner Bestellung ist der Beirat bei der Künstlersozialkasse zu hören. Die für die Künstlersozialkasse zuständige Abteilungsleitung wird auf Vorschlag des Mitglieds der Geschäftsführung nach Anhörung des Beirats bei der Künstlersozialkasse vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/37#abs-3 (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ernennt und entlässt die Beamtinnen und Beamten der Künstlersozialkasse. Es kann seine Befugnisse auf das zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übertragen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/37#abs-4 (4) Oberste Dienstbehörde für die in Absatz 2 Satz 3 genannte Abteilungsleitung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für die übrigen Beamten der Künstlersozialkasse das zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.