Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG(XXXX) §§ 57a bis 60 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 57a bis 60 KSVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.