Gesetze / Neuntes Anpassungsgesetz-KOV
9. AnpG-KOVArt 2 Besitzstandsklausel
Stand: 10.06.2019
Artikel 1 Nr. 13 gilt nur für die früheren Ehefrauen, deren Ehe nach dem 30. Juni 1977 aufgelöst wurde.
Gesetze / Neuntes Anpassungsgesetz-KOV
9. AnpG-KOVStand: 10.06.2019
Artikel 1 Nr. 13 gilt nur für die früheren Ehefrauen, deren Ehe nach dem 30. Juni 1977 aufgelöst wurde.