Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 19
Stand: 01.08.2026
In den Gemeinden gilt das bisherige Kreisrecht der aufgelösten Kreise
fort, bis es durch neues Kreisrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen
außer Kraft tritt.