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§ 19 KNGBbg (Brandenburg)

Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Gemeinden gilt das bisherige Kreisrecht der aufgelösten Kreise

fort, bis es durch neues Kreisrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen

außer Kraft tritt.