Gesetze / Kryptomärkteaufsichtsgesetz
KMAG§ 45 (zukünftig in Kraft)
Für § 45 KMAG liegt kein Text vor zum Stichtag 28.12.2024.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.