Gesetze / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
KInvFG§ 14 Förderquote, Bewirtschaftung und Prüfung der Mittelverwendung
Stand: 10.06.2019
§ 4 Absatz 1 und 3, § 6 Absatz 1 und 2 sowie § 7 gelten auch für Finanzhilfen gemäß § 10 Satz 2.
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