Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
KInvFErrG§ 4 Finanzierung des Sondervermögens
Stand: 10.06.2019
Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.