Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

KInvFErrG

§ 4 Finanzierung des Sondervermögens

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.

←§ 3 →§ 5