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§ 4 KInvFErrG — Finanzierung des Sondervermögens

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.