Gesetze / Krankenhaus-Buchführungsverordnung
KHBV§ 13 (Inkrafttreten)
Stand: 10.06.2019
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- BSG, 21.04.2015 – B 1 KR 11/15 RKrankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung - keine weitere zeitliche Einschränkung der Überprüfungsmöglichkeiten der Krankenkassen - VerwirkungZitiert von 39
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