Gesetze / Kulturgutschutzgesetz
KGSG§ 72 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Stand: 10.06.2019
Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das unrechtmäßig ausgeführt worden ist und in das Bundesgebiet zurückgegeben worden ist, bestimmt sich nach den deutschen Sachvorschriften.