Gesetze / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung
KFBauMechAusbV§ 27 Prüfungsbereich Kundenauftrag
Stand: 01.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KFBauMechAusbV/27#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Kundenauftrag hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KFBauMechAusbV/27#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KFBauMechAusbV/27#abs-3 (3) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann und einem Kundenauftrag entspricht. Das Vorgehen bei der Durchführung des Arbeitsauftrages hat er mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KFBauMechAusbV/27#abs-4 (4) Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation mit praxisüblichen Unterlagen beträgt insgesamt 14 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten zu führen.