Gesetze / Bundes-Klimaanpassungsgesetz
KAnG§ 13 Schlussvorschriften
Stand: 01.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KAnG/13#abs-1 (1) Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KAnG/13#abs-2 (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Flächen und Einrichtungen, die der Landes-, Bündnis- und Zivilverteidigung dienen, sowie auf Liegenschaften im Ausland.