Gesetze / Bundes-Klimaanpassungsgesetz

KAnG

§ 13 Schlussvorschriften

Stand: 01.07.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KAnG/13#abs-1 (1) Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KAnG/13#abs-2 (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Flächen und Einrichtungen, die der Landes-, Bündnis- und Zivilverteidigung dienen, sowie auf Liegenschaften im Ausland.

§ 12 § 14