Gesetze / Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

KAVerOV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KAVerOV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der allgemeinen Verhaltens- und Organisationspflichten, des Umgangs mit Interessenkonflikten sowie des Risiko- und Liquiditätsmanagements von Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Verwaltung von OGAW und Publikums-AIF.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KAVerOV/1#abs-2 (2) Die §§ 2 und 3 sind auch auf inländische Zweigniederlassungen von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften anzuwenden, soweit diese Zweigniederlassungen die kollektive Vermögensverwaltung von OGAW im Inland erbringen.

§ 2