Gesetze / Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
KAPrüfbV§ 20 Datenübersicht
Stand: 10.06.2019
Dem Prüfungsbericht ist das auszufüllende Formblatt mit Angaben zum Berichtsjahr und zum Vorjahr gemäß Anlage 1 beizufügen. Das Formblatt ist Bestandteil des Prüfungsberichts.