Gesetze / Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
KAEAnO§ 12
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KAEAnO/12#abs-1 (1) Die Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KAEAnO/12#abs-2 (2)